Sicherheit ist das A und O – nicht nur in der aktuellen (Krisen-)Zeit, sondern generell. Prävention und Vorbeugung spielten hier eine große Rolle. Ja, besonders in einem Kosmetikbetrieb. Wir erklären Dir, warum die BGW für Kosmetikbetriebe so wichtig ist - und warum wirklich niemand auf diese Mitgliedschaft verzichten sollte
Was ist die BGW?
Bei der “BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege”, kurz BGW, handelt es sich um die gesetzliche Unfallversicherung für nicht-staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die BGW ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung - und unter staatlicher Aufsicht
Die BGW ist zuständig für knapp neun Millionen Versicherte - und das in mehr als 656.000 Unternehmen. Sie gehört damit zu den größten gewerblichen Berufsgenossenschaften Deutschlands.
Über Berufsgenossenschaften sind jeweils Firmen bestimmter Branchen versichert. Bei der BGW sind beispielsweise folgende Branchen versichert:
- Beauty- und Kosmetikbetriebe
- Wellness
- Friseure
- Kinderbetreuung
- Apotheken
- Humanmedizin / Tiermedizin / Zahnmedizin
- Kliniken
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Pflege
- Therapeutische Praxiseinrichtungen
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Bildungseinrichtungen
- Beratung und Betreuung
- Verwaltung
- Berufliche Rehabilitation (Werkstätten)
- Schädlingsbekämpfung
Leistungen: Was macht die BGW?
Die Hauptaufgabe der BGW? Sie kümmert sich um die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Aus diesem Grund bietet die Berufsgenossenschaft professionelle und fundierte Seminare und Fortbildungen an – für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Leider spielen die Themen Hygiene und Sicherheit nicht in allen Betrieben eine übergeordnete Rolle, viel mehr Firmen sollten die Leistungen der BGW in Anspruch nehmen und ihren Betrieb sicher halten
Das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaft ist demnach sehr groß. Es reicht vom Versicherungsschutz über Beratungs- und spezielle Präventionsangebote bis hin zur Rehabilitation bei Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Zu den Angeboten der “BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege” gehören also zum Beispiel auch spezielle Schulungen und Fortbildungen, die von Mitarbeitern besucht werden können (z.B. Gesundheitsfördernde Schulungen, Erste-Hilfe-Kurse oder Hautschutzseminare)
Wir bei ZAUBERBLICK sind darauf bedacht, solche Angebote regelmäßig wahrzunehmen und raten es unseren Schützlingen auch in unseren eigenen Schulungen (in Kooperation mit der Handwerkskammer Hamburg).
Warum Kosmetikbetriebe Mitglied sein sollten
Warum wir finden, das die Leistungen der BGW für jeden kosmetischen Betrieb ein Muss sein sollten? Nun, Vorsorge ist besser als Nachsorge. Da stimmen wir der BGW vollkommen zu. Unternehmer und Unternehmerinnen tragen eine hohe Verantwortung. Sie sind verantwortlich für die Gesundheit sowie die Sicherheit in ihrem Betrieb. Sie sollten sich stets darum bemühen, dass all ihre Mitarbeiter gesund bleiben und die Gesundheit der Kunden und Kundinnen schützen können. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz erfüllt werden
Dennoch sind viele Kosmetikbetriebe nicht Mitglied in der BGW. Warum das so ist, hängt natürlich von der jeweiligen Einstellung des Unternehmens ab. Generell kann man aber sagen, dass man daran erkennen kann, ob ein Geschäft professionell arbeitet oder eben nicht. Jeder Betrieb, ob klein oder groß, sollte dort angemeldet sein. Auch, wenn man Alleinkämpfer ist. Viele umgehen es oder wissen es schlicht auch einfach nicht. Die meisten wollen aber einfach Geld sparen.
ZAUBERBLICK ist seit Gründung Mitglied der BGW. Umso wichtiger wird eine Mitgliedschaft, wenn man Mitarbeiter einstellt, um diese zu schützen.
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Credit: Istock