Tierversuchsfreie Inhaltsstoffe – wissen, was drin ist

Tierversuchsfreie Inhaltsstoffe – wissen, was drin ist

Kosmetik ohne Tierversuche – es klingt doch so einfach und ethisch richtig, oder etwa nicht? Wer möchte schon gern eine Creme oder ein Shampoo verwenden, das vorher auf grausame Art und Weise an Tieren getestet wurde. Es handelt sich hierbei um ein Thema, das uns sehr ans Herz geht. Wir bei ZBNC Hamburg stellen ausschließlich tierversuchsfreie Kosmetik her. Aus Überzeugung. Aber warum verzichten nicht mehr Unternehmen auf Tierversuche?

Der Grundstein war eigentlich schon gelegt: Seit März 2013 gibt es ein Gesetz, das Kosmetikunternehmen komplett untersagt, Tierversuche für ihre Produkte durchzuführen, diese in Auftrag zu geben oder Produkte in der EU zu vermarkten, bei denen Tierversuche stattfanden – auch im Ausland. Es dürfen auch keine Produkte in die EU zum Verkauf eingeführt werden, deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden. Die schlimme Wahrheit: Leider gibt es trotz dieser gesetzlichen Richtlinie noch immer Schlupflöcher.

Tierversuchsfreie Kosmetik und die REACH-Verordnung

Zwar können Hersteller ihre an Tieren getesteten Kosmetikprodukte trotzdem außerhalb von Europa (z.B. in China) verkaufen, nicht jedoch bei uns in Deutschland. Laut Gesetz dürfte es also keine Kosmetikprodukte mehr in Deutschland zu kaufen geben, die Tierversuche hinter sich haben. Eben nur tierversuchsfreie Artikel. Doch da ist noch diese Sache mit der sogenannten REACH-Verordnung. Durch diese Verordnung werden Tierversuche in der EU auch heute noch gefördert, ja, sogar vorgeschrieben. Leider.

Was ist die REACH-Verordnung? Die EU verabschiedete im Jahr 2006 ein Gesetz, das Chemieunternehmen dazu verpflichtet, Informationen über die gesundheitlichen und umwelttechnischen Gefahren von fast allen in der EU genutzten Chemikalien vorzuweisen. Die Verordnung trat 2007 unter dem Namen REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft. Als eine EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Kurz gesagt: Was nicht registriert wurde, darf nicht auf den Markt. Was eigentlich dahinter steckt? Tierversuche. Denn auch alte Chemikalien, für die der Hersteller keine Ergebnisse vorweisen kann, müssen durch die REACH-Kontrolle. Und diese müssen vorher getestet werden. Und das auch an Tieren.

Inhaltsstoffe in Kosmetikprodukten – eine Ausnahme?

REACH trifft auch auf viele Inhaltsstoffe, die in Kosmetikprodukten verwendet werden zu. Aber es gibt doch ein Gesetz? Richtig, doch es gibt hier ein Schlupfloch. Aufgepasst: Die Kosmetikverordnung gilt ausschließlich für Produkte und Stoffe, die für kosmetische Zwecke verwendet werden. Doch viele Inhaltsstoffe bzw. Chemikalien haben unterschiedliche Einsatzgebiete, kommen also noch außerhalb der Kosmetikindustrie zum Einsatz. Diese Stoffe fallen demnach unter die REACH-Verordnung und werden unter anderem auch an Tieren getestet.

Tierversuche durch die Hintertür

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gibt an, dass Hautallergietests sowie Haut- und Augenirritationstests an unzähligen Mäusen, Kaninchen und Meerschweinchen durchgeführt wurden. Dabei werden den Tieren Chemikalien in die Augen geträufelt oder auf die kahl rasierte Haut gerieben. Nicht einmalig, sondern wiederholt. Manchmal sogar über die gesamte Lebensdauer eines Tieres.

Tierversuche sind wenig aussagekräftig

Es ist längst bekannt, dass Tierversuche wenig aussagen. Ein Beispiel: Eine Chemikalie, die ein Kaninchen umbringt oder krank werden lässt, kann für den Menschen völlig ungefährlich sein. Und umgekehrt. Ein Mensch ist eben ein Mensch. Ein Kaninchen, ein Kaninchen. Das schränkt die Aussagekraft von Tierversuchen ein. Und dennoch sorgen Tierversuche regelmäßig für massenhaft tote Tiere. Der Kampf gegen Tierversuche verschiedener Organisationen geht weiter.

Tierversuchsfreie Inhaltsstoffe – worauf Du achten solltest

Es ist leider so, dass viele Hersteller angeben, für ein Produkt keine Tierversuche durchgeführt zu haben, die Inhaltsstoffe jedoch unter REACH fallen.

Was kann ich also als Verbraucher tun, wenn ich mir unsicher bin?

  1. Unternehmens-Website: Meist genügt ein Klick auf der Website des Herstellers, um sich über das Thema Tierversuche zu informieren. Wie geht die Firma mit diesem Thema um?

  2. Wer fragt, gewinnt: Du kannst auch gern einfach mal beim Kundendienst anrufen oder per Mail nachhaken – hier solltest Du jedoch ganz genau hinhören bzw. lesen, denn viele Antworten sind schwammig gehalten.

  3. Synthetische Inhaltsstoffe meiden: Einige chemische Stoffe wie Duft- und Farbstoffe fallen unter die REACH-Verordnung und werden weiterhin an Tieren getestet.

  4. Naturkosmetik: Wer zu Naturkosmetik greift, tut nicht nur seinem Körper und der Umwelt etwas Gutes, sondern kann sich in den meisten Fällen (bei reiner Naturkosmetik) sicher sein, dass tierversuchsfreie Inhaltsstoffe verwendet wurden. Denn bei Naturkosmetik kommen nur natürliche Duftstoffe zum Einsatz. Und synthetische Zusätze und Konservierungsstoffe werden gemieden.

Hier erklären wir noch einmal ganz genau, welche Vorteile Dir Naturkosmetik bietet.

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