Was ist die Kosmetikverordnung überhaupt?
Die aktuell geltende Kosmetikverordnung (ihr offizieller Name istEU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) ist eine EU-Verordnung. Das heißt, sie wurde von den EU-Regierungen erlassen und gilt für alle Kosmetikprodukte, die auf dem europäischen Markt produziert und verkauft werden. Sie regelt die grundlegenden Anforderungen und Verpflichtungen kosmetischer Mittel. Dazu zählen übrigens all jene, die den Zweck verfolgen, den Körper zu reinigen und zu schützen, zu parfümieren oder optisch zu verändern.
Darüber hinaus legt die deutsche Verordnung über kosmetische Mittel (D-KosmetikV) einige Punkte fest, die in der europäischen Verordnung noch nicht einheitlich geregelt sind. Das sind beispielsweise Anwendung- und Warnhinweisen auf den Produktverpackungen in deutscher Sprache sowie Strafen und Bußgelder bei Verstößen Zusammengefasst sorgen diese beiden Verordnungen also dafür, dass alle Kosmetikprodukte in den deutschen und europäischen Regalen einen Mindeststandart in der Produktsicherheit erfüllen.
caption id="attachment_4111" align="alignleft" width="200" Was in Kosmetika drin steckt, muss genau gekennzeichnet werden./caption
Warum ist die Kosmetikverordnung notwendig?
Anders als viele Medikamente sind Kosmetikprodukte frei verkäuflich und müssen daher sehr sicher und risikoarm im Gebrauch sein. Kosmetika dürfen die Gesundheit eines Menschen nicht gefährden.
Um das zu gewährleisten, legt die Kosmetikverordnung fest, welche Inhaltsstoffe enthalten sein dürfen und wie sie zu kennzeichnen sind. Das gilt auch fürAllergene Bestandteile und der Einsatz von Nanotechnologie. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verbot von Tierversuchen. Mit dem Tierschutzgesetz wurden Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika in Deutschland bereits 1998 verboten, europaweit gilt dieses Gesetz erst seit 2003. Seit 2009 sind Tierversuche mit Bestandteilen kosmetischer Mittel ebenfalls verboten Wir von Zauberblick sind gegen jede Form von Tierversuchen und finden diesen Punkt daher besonders wichtig. Hersteller oder Händler, die gegen diese europaweit geltenden Regeln verstoßen, müssen mit Strafen rechnen.
Die wichtigsten Punkte der Kosmetikvereinbarung
Die Kosmetikvereinbarung der EU legt unter anderem Folgendes fest:
- Hersteller und Einführer von kosmetischen Mitteln sind dazu verpflichtet, bestimmte Daten zu Bestandteilen und Zusammensetzung vor der Markteinführung in einem zentralen Meldesystem für Inhaltsstoffe offenzulegen.
- Werden Nanopartikel verwendet, muss dies auf der Produktverpackung durch den Zusatz "nano" kenntlich gemacht werden.
- Bestimmte Duftstoffe, die für ihr allergenes Potential bekannt sind, müssen genau in der Liste der Bestandteile genau angegeben werden.
- In der EU produzierte Kosmetikprodukte dürfen nicht an Tieren getestet werden. Bereits produzierte Kosmetikprodukte, die an Tieren getestet wurden, dürfen nicht mehr verkauft werden.
Der Blick aufs Etikett
Auch wenn die Kosmetikverordnung einen gewissen Qualitäts- und Sicherheitsstandard gewährt, sind nicht alle Inhaltsstoffe eines Produktes für jeden Anwender verträglich. Bestimmte Stoffe in Kosmetika können Allergien hervorrufen, obwohl sie nach der Kosmetikverordnung legal sind. So können Duft- und Konservierungsstoffe, Emulgatoren und Lanolin beispielsweise zu Hautirritationen wie Ausschlag oder Juckreiz führen. Außerdem können hormonell wirksame Stoffe, beispielsweise Parabene, enthalten sein, die unter Verdacht stehen, hormonbedingte Krebsarten zu begünstigen. Ein weiterer legaler Inhaltsstoff mit schlechtem Ruf ist das Mikroplastik, es schadet nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Menschen selbst.
All diese Inhaltstoffe sind zwar nicht verboten, unterliegen aber der Kennzeichnungspflicht. Daher können sie dem Etikett entnommen werden. Ein genauerer Blick darauf lohnt sich also, vor allem bei Personen mit empfindlicher Haut. Wer keine Zeit oder Lust hat, die Liste der der Inhaltsstoffe selbst zu studieren, kann sich entsprechende Apps zur Hilfe nehmen.
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